von Redaktion
Schenkelbrand bleibt erlaubt
Berlin - Der Schenkelbrand bei Pferden bleibt erlaubt. Der Bundesrat verabschiedete heute die Novelle des Tierschutzgesetzes. Nachdem bereits der Bundestag im Dezember die Reform des Tierschutzgesetzes beschlossen hatte, musste jetzt der Bundesrat dieser Gesetzesänderung zustimmen, damit sie in Kraft gesetzt werden kann. In dem neuen Gesetz ist der Schenkelbrand als Kennzeichnungsmethode bis Ende 2018 zugelassen. Auch danach werden Pferde in Deutschland unter Anwendung einer lokalen Schmerzausschaltung weiterhin mit dieser Methode gekennzeichnet werden können. Ursprünglich sollte in dem neuen Tierschutzgesetz der Schenkelbrand als Kennzeichnungsmethode verboten werden. Gemeinsam und über mehrere Jahre haben die Pferdezuchtverbände und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) für den Erhalt des Schenkelbrandes gekämpft und immer wieder auf zahlreiche Gründe hingewiesen, die für die Kennzeichnung mittels Schenkelbrand sprechen.
Berlin - Der Schenkelbrand bei Pferden bleibt erlaubt. Der Bundesrat verabschiedete heute die Novelle des Tierschutzgesetzes. Nachdem bereits der Bundestag im Dezember die Reform des Tierschutzgesetzes beschlossen hatte, musste jetzt der Bundesrat dieser Gesetzesänderung zustimmen, damit sie in Kraft gesetzt werden kann. In dem neuen Gesetz ist der Schenkelbrand als Kennzeichnungsmethode bis Ende 2018 zugelassen. Auch danach werden Pferde in Deutschland unter Anwendung einer lokalen Schmerzausschaltung weiterhin mit dieser Methode gekennzeichnet werden können. Ursprünglich sollte in dem neuen Tierschutzgesetz der Schenkelbrand als Kennzeichnungsmethode verboten werden. Gemeinsam und über mehrere Jahre haben die Pferdezuchtverbände und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) für den Erhalt des Schenkelbrandes gekämpft und immer wieder auf zahlreiche Gründe hingewiesen, die für die Kennzeichnung mittels Schenkelbrand sprechen.